Für Groß und Klein -
für Pferde, Kleinpferde, Ponys und Esel
Sicherer Schutz
TOPversichert sind:
- der/die Versicherte als Halter*in des Tieres
- die Familienangehörigen
- private Pferdehüter*innen
- Fremdreiter*innen
- Reitbeteiligungen (Plus-Paket)
Leistungen
Die Pferdehalterhaftpflicht hilft bei:
- Sachschäden
- Personenschäden und
- Vermögensschäden
Sie prüft die Haftungsfrage, übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte ab
Individuell
Sie entscheiden, wie umfangreich Ihr Schutz sein darf und können sich zwischen zwei Paketen entscheiden:
- dem soliden Standardpaket und
- dem umfangreichen Schutz der Pferdehalterhaftpflicht Plus
TOPversichert mit der
RheinLand Pferdehalterhaftpflicht
Bis 20 Millionen Euro Versicherungssumme
im Plus-Paket, bis 5 Mio. Euro im Standard-PaketOffen- und Laufstallhaltung
Teilnahme an Turnieren und an der Pferdejagd (auch Distanzritte)
Reiten und Führen ohne Sattel und Zaumzeug
Update-Garantie
Noch mehr Leistungen im Plus-Paket
Reitbeteiligungen sind mit gleicher Versicherungssumme mitversichert
Reitzubehör wie Sattel, Trense, Helm etc. sind mitversichert, wenn sie privat geliehen oder gemietet werden
Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schäden an einem geliehenen Fahrzeug (wie z.B. Pferdetransporthänger), die während des Be- und Entladens entstanden sind
Versichert sind auch Schäden, die an zu privaten Zwecken gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden, Boxen und Koppeln entstehen (bis zu 50.000 Euro)
Keine Selbstbeteiligung bei einem Schaden, es sei denn, Sie wünschen eine
... und vieles mehr
Oft gefragt - hier beantwortet
Im Gegensatz zu Kleintieren wie Katzen und Hamstern deckt die Privathaftpflicht Schäden durch Pferde nicht ab. Für Pferde sollte daher eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Denn als Halter haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Pferd verursacht: Sowohl an Sachen als auch dann, wenn es Dritte verletzt.
Nur in wenigen Fällen leistet die private Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht: Und zwar bei Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden und bei Eigenschäden des Versicherungsnehmers.
Für die betriebliche oder gewerbliche Verwendung von Pferden benötigt man anstelle der privaten Pferdehaftpflicht übrigens eine Schulpferdehaftpflicht.
Nein, denn beide Versicherungen bieten unterschiedlichen Schutz: Die Pferdehaftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, z. B. Personenschäden oder Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht hat.
Die OP-Versicherung übernimmt die Kosten für Operationen, Nachsorge und Unterbringung Ihres Pferdes in der Tierklinik.
Ja, sie kann als Sonderausgabe bei den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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zur Tierhalterhaftpflicht