Ihre Ertragsausfallversicherung
Das ist drin
Die Ertragsausfallversicherung ergänzt Ihre Inhaltsversicherung. Sie springt ein, wenn es aufgrund eines versicherten Schadens, wie zum Beispiel Feuer oder Einbruchdiebstahl, zu einer betrieblichen Zwangspause kommt.
Umfangreicher Schutz
Ersatz des entgangenen Gewinns aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren
Ersatz des Gewinns aus Dienstleistungen
Ersatz der Kosten des versicherten Betriebs
Für Betriebe bis 2 Mio. Euro Inhaltsversicherungssumme bietet Ihnen die Kleine Ertragsausfallversicherung (KEA) als Baustein innerhalb der Inhaltsversicherung ausreichenden Schutz.
Überzeugende Leistungen
Flexible Haftzeiten: 12, 18, 24, 36 Monate
Rückwirkungsschäden als Folge eines Schadens bei Zulieferern/Abnehmern in Europa bis 125.000 Euro
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung bis 1 Mio. Euro Schadenhöhe
Kosten für Maßnahmen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit bei Wiedereröffnung nach einem Schaden bis 5.000 Euro
Optimal angepasst
auf Ihren Bedarf
Mit zuwählbaren Leistungserweiterungen und Bausteinen lässt sich Ihre Ertragsausfallversicherung ganz individuell auf Ihren Bedarf anpassen. Wählen Sie genau das, was Sie benötigen – nicht mehr und nicht weniger.
Komfortdeckung
Sichern Sie sich viele hervorragende Zusatzleistungen
Best-Leistungsgarantie
Garantiert immer die beste Leistung
Ertragsausfall Baustelle
Wenn Ihr Geschäftsbetrieb durch eine Baustelle beeinträchtigt wird
Elementar
Bietet Schutz bei weiteren Elementargefahren
Starkregen Plus
Starke Ergänzung der weiteren Elementargefahren
Erweiterte Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Falls der bisherige Vertrag noch aktiv ist
Weitere Bausteine
Unbenannte Gefahren, Extended Coverage
Die Kleine-Ertragsausfallversicherung (KEA)
gilt für Betriebe bis 2 Mio. Euro Inhalts-Versicherungssumme und wird mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen – Haftzeit 12 Monate, keine Meldung, keine Nachhaftung. Die Versicherungssumme und die versicherten Gefahren entsprechen denen der Inhaltsversicherung.
Die Mittlere Ertragsausfallversicherung (MEA)
ist ein eigenständiger Vertrag. Sie hat eine eigene Versicherungssumme und auch die Gefahren werden individuell gewählt. Haftzeit bis 36 Monate, bedingungsgemäße jährliche Meldung der Versicherungssumme, Nachhaftung 35 %. Es werden bei einer Betriebsunterbrechung auch Mehrkosten für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge übernommen.
KEA | MEA | |
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Vertragsgrundlagen | VGIB 2023 | MEAB 2023 |
Haftzeit | 12, 24, 36 Monate | 12, 18, 24, 36 Monate |
Versicherungssumme | Deckungsgleich mit der Inhaltssumme (bis max. 2 Mio. Euro) | Individuelle Versicherungssumme: Netto-Jahresumsatz abzügl. Wareneinsatz (=Rohertrag) |
Nachhaftung | Keine Möglichkeit | Bedingungsgemäß 35 % der Versicherungssumme |
Vorsorge | Abhängig von der Anpassung der Inhaltsversicherungssumme | In Höhe von 10 % der bisherigen Versicherungssumme |
Unterversicherung | Ja, wenn die Inhaltsversicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Inhalte | Ja, wenn die zuletzt gemeldete Versicherungssumme, nicht dem tatsächlich erwirtschafteten Wert des Geschäftsjahres entspricht |
Versicherungsumfang | Betriebsgewinn und Kosten | Betriebsgewinn und Kosten |
Selbstbeteiligung | Analog der gewählten SB in der Inhaltsversicherung | Wählbar 0, 150, 250, 500, 1.000, 1.500, 2.000, 2.500 oder 5.000 Euro |
Betriebsgewinn und Kosten: Versichert sind der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren sowie der Gewinn aus Dienstleistungen und die Kosten des versicherten Betriebes.
Versicherungssumme bei der KEA: Die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung (und somit auch der kleinen Ertragsausfall) wird anhand der Sachwerte des Betriebes festgelegt. Wenn z.B. der Wert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte erheblich von dem erzielten Umsatz abweicht, reicht diese unter Umständen nicht aus, um den Ertragsausfallschaden komplett zu decken.
Haftzeit: Der Zeitraum, beginnend mit dem Schadentag, in dem der Versicherer für den versicherten Ertragsausfallschaden maximal leistet.
Nachhaftung – nur bei der MEA: „Vorsorge“, welche nach korrekter Summenermittlung als Sicherheit dient, um Veränderungen der notwendigen EA-Summe zwischen den Meldestichtagen abzufangen.